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O Y S V S . E T O Y
David gegen Goliath Der
amerikanische Internet-Spielzeugversand eToys hat die europäische
Künstlergruppe etoy verklagt. Die US-Firma sieht ihren eigenen Markennamen
im Internet durch die Küstlergruppe bedroht. Ein Präzedenzfall:
etoy existiert weit länger als der Spielzeughändler eToys. Geht
Geld vor Recht?
Die Anwälte von eToys fanden auf der Website von etoy nicht nur Bilder von der "Cyberguerilla" mit kahl geschorenen Köpfen und in ihren orangen Uniformen, sondern sogar das Bild einer gepiercten Brustwarze und den Satz "Get the fucking plug-in!" - Grund genug, sich die lästigen Nachbarn im Netz vom Hals schaffen zu wollen. Ende November 1999 verbot ein Gericht in den USA etoy darum bei Androhung einer Geldstrafe von 10.000 Dollar pro Tag, ihre Website im Internet weiter zu benutzen, bis das Verfahren entschieden ist. Seither bekommt jeder, der die URL etoy.com eingibt, nur noch eine Fehlermeldung zu sehen. Nur wer die IP-Adresse der Gruppe kennt, findet deren Website noch. Auch E-Mail an etoy erreichte die Gruppe nicht mehr, seit eToys auch bei Network Solutions die Domain etoy.com blockieren ließ. eToys signalisiert Kompromissbereitschaft Am kommenden Montag, dem 10. Januar, soll nun endgültig entschieden werden, ob etoy ihren Server weiter betreiben können. Inzwischen hat eToys zwar Einlenken signalisiert: In einem Fax an den Anwalt der Gruppe bieten sie eine Einstellung des Verfahrens an, wenn etoy die "anstößigen Bilder" auf einen anderen Server verlegen. Aber etoy trauen den neuesten Angeboten noch nicht - und wollen auch keine Kompromisse eingehen. "Sie versuchen, uns zu zerstören", sagt ein Mitglied der Gruppe, der sich "Agent Gramazio" nennt. Nachdem etoy eine halbe Million Dollar als Bezahlung für ihre Internetadresse ausgeschlagen hatte, sei das Unternehmen nun "beleidigt", wie Gramazio meint. "Das Bedrohliche an dem Verfahren ist, dass es unser ganzes Leben umstößt. Wir sind inzwischen alle ziemlich erschöpft." Bis Ende letzten Jahres mussten etoy nicht nur täglich die Anfragen der internationalen Presse beantworten und mit ihren amerikanischen Anwälten in Kontakt bleiben, sondern arbeiteten bis zu 18 Stunden täglich an einer neuen Website mit dem Titel "toywar.com", bei dem die Unterstützer der Gruppe nun an einem "Aktienspiel" teilnehmen können. Ein PR-GAU: Die eToys-Aktien fielen um 50 Prozent
Der Prozess hatte nicht nur unter Netzkunst-Freunden, sondern auch bei Juristen Kopfschütteln ausgelöst. "Dieses Verfahren würde nicht mal den Kichertest bestehen", urteilte die "Village Voice" vor Prozessbeginn. Denn etoy hat seine Domain 1995 angemeldet, während das Unternehmen eToys erst seit 1997 existiert. Das Verfahren des E-Commerce-Riesen gegen die achtköpfige Künstlergruppe ist darum ein Präzedenzfall in puncto Domain-Namen. Wenn eToys sich gegenüber den Künstlern durchsetzen kann, ist in Zukunft jeder unabhängige, nichtkommerzielle Inhaber einer attraktiven Internetadresse bedroht. "Agent
Gramazio" sieht das Verfahren gegen etoy auch als ein Stück erfolgreicher
Medienkunst: "Wir waren immer ein surreales Unternehmen, aber wir haben
nie etwas vorgetäuscht. Wir haben versucht, die Realität mit
unserem Informationsvirus zu infizieren." Der Prozess gegen die Gruppe
würde bestätigen, dass ihre künstlerische Simulation von
der "wirklichen Welt" zur Kenntnis genommen würde. Darum gibt etoy
nun selbst Aktien aus. "Agent Gramazio": "eToys können ja 51 Prozent
unserer Anteile kaufen und eine feindliche Übernahme versuchen."
©
SPIEGEL ONLINE 01/2000
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